Ausländische Führerausweise
Ihren ausländischen Führerausweis dürfen Sie während 12 Monaten ab der Einreise in die Schweiz benutzen. Führen Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge (z. B. Lastwagen, Taxi) Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F, benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt den entsprechenden schweizerischen Führerausweis.
Wir empfehlen deshalb, Ihren Antrag vor Ablauf der 12 Monate einzureichen. Nach dieser Frist sind Sie mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz nicht mehr fahr berechtigt.
Informationen Strassenverkehrsamt
Wichtige Information:
Einen definitiven Führerausweis erhalten Personen mit einem ausländischen Führerausweis, der vor dem 1. Dezember 2005 für die Kategorie A oder B ausgestellt worden ist oder der am 1. Dezember 2005 oder später ausgestellt worden ist und bei der Wohnsitznahme des Inhabers oder der Inhaberin in der Schweiz bereits mindestens ein Jahr gültig war.
Ansonsten wird der Führerausweis auf Probe ausgestellt.
Kosten: Fahrlektion (45 Min.) CHF 96.00 (Kein Abo Zwang und keine Versicherungs- oder Administrationspauschale.)